Kreditzinsen setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen:
1. eigentlicher Zins („Urzins“)
2. Inflationsanteil
3. Risikozuschlag
4. Gewinnanteil
Der „Urzins“ entsteht aus der Überlegenheit des Geldes über Ware und Arbeit. So muss sich der Besitzer eines verderblichen Kartoffelberges beeilen, seine Ware gegen das „wertbeständige“ Zahlungsmittel Geld einzutauschen. Der Geldbesitzer dagegen kann beliebig lange warten, bis er die Ware kauft. Der Warenbesitzer muss dem Geldbesitzer einen Preisnachlass gewähren, anderenfalls investiert sich das Geldkapital nicht und wartet auf günstigere Bedingungen. Der erzwungene Preisnachlass kommt nicht durch die Marktkräfte von Angebot und Nachfrage zustande, sondern durch die Überlegenheit des Geldes. Durch eine Umlaufsicherungsgebühr wird das Geld genauso wie die Ware verderblich, womit gleiche Bedingungen zwischen Geldbesitzern und Warenbesitzern hergestellt sind, so dass sich Kreditgeber und Kreditnehmer als gleichberechtigte Partner gegenüberstehen. Der „Urzins“ sinkt damit mit zunehmender Kapitalmarktsättigung gen Null.
Um beim Geldverleih hinterher nicht weniger Tauschkraft zurückzuerhalten als ausgeliehen wurde, wird die Inflationsrate in den Kreditzins eingerechnet. Da nach Einführung einer Umlaufsicherungsgebühr das Preisniveau von der Notenbank/Währungsamt stabil gehalten werden kann, fällt auch dieser Zinsbestandteil weg.
Damit werden die Kreditvermittlungsgebühren der Banken bleiben. Diese bestehen aus einem Risikozuschlag (es wird immer wieder vorkommen, dass ausgegebene Kredite nicht oder zum Teil nicht mehr zurückbezahlt werden) und einem Gewinnanteil.